Sportheim SVA

Sportheim SVA

Der SVA bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, das vereinseigene Sportheim zu mieten.

 

Die wichtigsten Bedingungen finden Sie im folgenden: 

 

  • Eine Vermietung ist nur an Mitglieder des SV Affstätt ab 21 Jahren möglich
  • Die Mitgliedschaft besteht bei Vertragsabschluss seit mindestens 6 Monaten und wurde nicht zum Zweck der Anmietung des Sportheims abgeschlossen
  • Keine Vermietung für die Feier von 18. Geburtstagen oder Abschlussfeste weiterführender Schulen
  • Eine Vermietung für kommerzielle Zwecke wie Verkaufs- oder Informationsveranstaltungen ist nicht gestattet
  • Der Mieter ist für die Einhaltung der aktuell gültigen Corona-Verordnung verantwortlich!

Die detaillierten Bedingungen finden Sie im angehängten Mietvertrag:

Mietvertrag Sportheim 07.02.2023

 

 

Wenn Sie Interesse daran haben, das Sportheim zu mieten, schreiben Sie uns bitte an

 

sportheimsva@gmx.de