Der SVA bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, das vereinseigene Sportheim zu mieten. Die wichtigsten Bedingungen finden Sie im folgenden: 

  • Vermietung nur an Mitglieder des SV Affstätt ab 21 Jahren
  • Die Mitgliedschaft besteht bei Vertragsabschluss seit mindestens 6 Monaten und wurde nicht zum Zweck der Anmietung des Sportheims abgeschlossen
  • Keine Vermietung für die Feier von 18. Geburtstagen oder Abschlussfeste weiterführender Schulen
  • Eine Vermietung für kommerzielle Zwecke wie Verkaufs- oder Informationsveranstaltungen ist nicht möglich
  • Weitervermietung ist nicht möglich
  • Der Mieter ist für die Einhaltung der aktuell gültigen Corona-Verordnung verantwortlich!

Die detaillierten Bedingungen finden Sie im angehängten Mietvertrag:

Wenn Sie Interesse daran haben, das Sportheim zu mieten, schreiben Sie uns bitte an

sportheimsva@gmx.de